III.1 Publizistische Versorgung
Jens Lucht
Die jüngste Entwicklung zum heutigen Rundfunksystem in der Schweiz vollzog sich in drei Schritten, die durch unterschiedliche rechtliche Regelungen des Rundfunksystems geprägt waren. Erstens wurde ab 1982 durch die RVO-Versuchsphase und zweitens durch die Einführung RTVG 1991 das duale System etabliert. Die Neufassung des RTVG 2007 führte drittens zu einer weiteren Liberalisierung sowie zu einer breiteren, aber auch gezielteren Unterstützung von publizistischen Leistungen. Im Unterschied zum Pressewesen zeichnet sich das Rundfunkwesen durch eine deutlich stärkere Regulierung sowohl hinsichtlich Organisationsform als auch bezüglich Distribution und Inhalten aus. Als zweitälteste der hier untersuchten Mediengattungen hat sich das Radio dabei vom Informationsmedium in seinen Anfängen (1920er Jahre) im Laufe der Zeit – auch durch das Aufkommen des Fernsehens – zum Nebenher- bzw. Begleitmedium entwickelt, bei dem der Anteil an Unterhaltung und insbesondere die Rolle der Musik stetig gewachsen sind.
Vom öffentlichen Monopol zum dualen System
Bis 1983 war der Rundfunk in der Schweiz rein öffentlich organisiert. Die 1931 gegründete SRG genoss eine faktische Monopolstellung (Grundlage dazu war das Fernmeldegesetz aus dem Jahr 1922): Die staatlichen Radiosender (DRS, RSR und RSI) wurden lediglich durch ausländische Anbieter vor allem der anliegenden Nachbarstaaten konkurrenziert. Im Zuge der Jugendbewegungen der 1960er/70er sowie der 1980er Jahre, der Erosion der politischen Grossmilieus sowie unter dem Einfluss eines in den 1970er Jahren wachsenden und auch gegen die SRG gerichteten Deregulationscredos/«Hofer-Club» wurden die Programme der SRG politisch problematisiert und das Radio wurde zunehmend als unzureichend und nicht mehr zeitgemäss empfunden (Bonfadelli, 2005, S. 102). Seit Ende der 1970er Jahre entstanden «Piratensender», d.h. Sender, die ohne Sendeerlaubnis in privater Regie Programme verbreiteten.
Der erste Schritt auf dem Weg zur heutigen Rundfunklandschaft erfolgte 1982: Der Bund erliess die Rundfunkverordnung (RVO) und erlaubte eine fünfjährige Versuchsphase mit privaten Radio- und TV-Veranstaltern. Nach der Konzessionierung von 36 Radiosendern (20. Juni 1983) starten am 1. November 1983 sieben private Deutschschweizer Radios den Betrieb. In der Zeit danach erhielten bis 1989 insgesamt 33 Sender Versuchsbewilligungen gemäss RVO. In einem «Dreiebenenmodell» wurde Privatrundfunk im lokalen, regionalen und internationalen Rahmen, nicht aber auf sprachregionaler Ebene ermöglicht. Die sprachregionale Ebene blieb allein dem öffentlichen Rundfunk vorbehalten (Künzler, 2009, S. 183). Inhaltlich forderte die RVO von den privaten Lokalsendern Vielfalt und einen Beitrag zur Partizipation und Integration der Bürgerinnen und Bürger. Angebotsvielfalt bei Wahrung der journalistischen Standards sowie Stärkung der Gemeinschaft durch den Lokalbezug waren die Gebote für Privatsender, genau wie der öffentliche Rundfunk verpflichtet ist, dies auf sprachregionaler und nationaler Ebene zu tun.
Bereits in den 1980er Jahren stellte eine Studie jedoch fest, dass die privaten Lokalradios nach inhaltlichen Kriterien deutlich schwächer abschnitten als die SRG-Programme (vgl. Schanne/Diggelmann/Luchsinger, 1989). Sie zeichneten sich durch einen hohen Anteil an Musik und wenig inhaltliche Beiträge aus. «Thematisch griffen die Lokalradios mehrheitlich eher leicht zugängliche und mit geringem journalistischem Aufwand zu bearbeitende Themen vorab aus dem Freizeitbereich und der kulturellen Animation auf. Im politischen Bereich war der zusätzliche Beitrag der Lokalradios zur Vielfalt äusserst bescheiden; hier leisten vor allem die Regionaljournale der SRG eine zur Presse komplementäre Funktion» (Bonfadelli, 2005, S. 108). Die Lokalradios hatten vor allem in der Deutschschweiz grossen Erfolg und konnten sich bis 1995 ein Stammpublikum von fast 40% der Radiohörer sichern. In der Suisse romande war diese Quote aufgrund der starken Einstrahlung von französischen Privatsendern und der geringeren Bedeutung des in den Lokalradios gepflegten Dialekts erheblich kleiner (Bonfadelli, 2005, S. 108).
Nach dieser ersten Versuchsphase wurde in einem zweiten Schritt der Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) von 1989 bis 1991 beraten und verabschiedet. Das RTVG trat 1992 in Kraft. Damit wurde eine definitive rechtliche Grundlage geschaffen und hinsichtlich der publizistischen Leistungen wurde sowohl von den öffentlichen als auch den privaten Rundfunkveranstaltern verlangt, zur Erfüllung des öffentlichen Leistungsauftrags beizutragen. Dieser Leistungsauftrag fordert vor allem die Leistung eines Beitrags zur freien Meinungsbildung, Information, Bildung und Unterhaltung sowie die Berücksichtigung der Vielfalt des Landes. Lokale und regionale Fernseh- und Radiosender wurden darüber hinaus verpflichtet, einen Beitrag «zur Meinungsbildung über Fragen des lokalen und regionalen Zusammenlebens» und «zur Förderung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet zu leisten» (Art. 21 RTVG, 1991; Künzler, 2009, S. 188).
Im neuen RTVG von 1991 wurden das Dreiebenensystem und die anderen wesentlichen Merkmale der Versuchsphase fortgeschrieben. Allerdings wurden Werbeverbote für die privaten Sender gelockert und Restriktionen hinsichtlich der Festschreibung der Konzessionsgebiete vermindert. Die Ausweitung der Empfangsgebiete führte dazu, dass sich die (werbe-)wirtschaftlichen Möglichkeiten der Sender verbesserten. Ein wichtiger Schritt war die Einführung des so genannten «Gebührensplittings», das auch die Subventionierung kleinerer Sender in wirtschaftsschwachen Räumen mit Hilfe von Konzessionsgeldern ermöglichte. Trotz besserer Finanzierungsgrundlage und gerade wegen der zunehmenden Bedeutung der Werbeeinnahmen konnte sich die politische Informationsfunktion für den Lokalbereich nicht halten. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung von Radio Z, das zunächst als bürgerliches Sprachrohr initiiert worden war, sich nach dem Einstieg der NRJ Group im Jahr 2003 aber zum Formatradio für die 15- bis 34-Jährigen praktisch ohne Lokalbezug bei den politischen Informationen wandelte (Bonfadelli, 2005, S. 115). Auch die Leistungsaufträge des BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) schafften es nicht, die vorgesehene Qualität zu sichern.
Eine Studie von Grossenbacher zeigte, dass sich trotz dieser Leistungsaufträge die Qualität der Privatradios eher verschlechterte: Aufgrund der Abhängigkeit von Einschalt- und damit Werbequoten stieg der Anteil an Musik von 55% auf durchschnittlich über 70%, die Information wurde überwiegend auf stündlich wiederholte Kurzmeldungen reduziert, die hauptsächlich auf Agenturmeldungen basieren (Grossenbacher, 1998). Teilweise wird die Entwicklung hin zu eher einförmigen Programmen im Privatradiobereich mit dem Einfluss von vorwiegend amerikanischen und deutschen Marktforschungsinstituten und Beratungsfirmen erklärt, aufgrund derer sich Sender häufig auf dieselbe Zielgruppe, nämlich auf die 15- bis 49- bzw. 15- bis 34-Jährigen fokussierten (werberelevante Zielgruppen, vgl. Meili, 2005, S. 121).
Neufassung des RTVG 2007: Weitere Liberalisierung
Es war nicht in erster Linie die nicht erreichte Qualität, sondern die technische Entwicklung hin zur Konvergenz von Empfangsgeräten durch digitale Verbreitungstechnik und der Erfolg ausländischer Programme – vor allem von Fernsehsendern –, die Anlass zur Neufassung des RTVG gaben. Mit Bezug auf die Globalisierung des Medienwesens wurde befürchtet, dass schweizerische Angebote marginalisiert würden. In der Botschaft des Bundesrats zum neuen RTVG heisst es dazu: «Namentlich die Internationalisierung hat dazu geführt, dass eine umfassende Gestaltung der schweizerischen Rundfunklandschaft durch die Erteilung von Konzessionen unmöglich geworden ist. Der grösste Teil der in der Schweiz empfangbaren Programme benötigt keine schweizerische Konzession. Das aufwändige Konzessionierungsverfahren und die Pflicht zur Erfüllung eines Leistungsauftrags benachteiligen die schweizerischen Privatveranstalter. Im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz erleiden sie ferner insofern Nachteile, als sie strengere Vorschriften bezüglich Werbung und Sponsoring zu erfüllen haben. Das geltende Recht ermöglicht zwar eine Förderung lokaler Programmveranstalter aus den Empfangsgebühren. Eine zielgerichtete Ausrichtung der Gelder aus dem Gebührensplitting ist jedoch kaum möglich. Vielmehr zementiert die geltende Ordnung kleinräumige und oft wenig effiziente Marktstrukturen und steht dynamischen Entwicklungen im Wege.»
Aufgrund dieser Einschätzung wurde in einem dritten Schritt die Neufassung des RTVG verabschiedet, das die Rundfunklandschaft der Schweiz heute bestimmt. Es sieht weitere deutliche Liberalisierungen für private Veranstalter vor und verankert den Service Public bei der SRG. Auf allgemeiner Ebene werden nur noch Mindestanforderungen an den Programminhalt gestellt, etwa Achtung der Menschenwürde oder sachgerechte journalistische Darstellung. Auch die Werbevorschriften für die privaten Veranstalter wurden erneut gelockert: Bis zu 15% der Sendezeit dürfen nun für Werbung verwendet werden (Art. 11 RTVG), im Gegensatz dazu dürfen die öffentlichen Radios keine Werbung ausstrahlen (Sponsoring ist allerdings erlaubt). Auch können nun private Veranstalter Programme auf sprachregionaler und nationaler Ebene anbieten. Um Konzentrationstendenzen zu verhindern, bestimmt das Gesetz jedoch weiter, dass jeder Veranstalter bzw. jedes Unternehmen maximal zwei konzessionierte Fernseh- und zwei konzessionierte Radiosender besitzen darf.
Insgesamt gibt es in der Schweiz nun vier verschiedene Typen von Anbietern, die sich in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten nach abnehmender Verpflichtung hinsichtlich ihres Leistungsauftrags in folgender Reihenfolge unterscheiden: 1. der öffentliche Rundfunk SRG SSR idée suisse, 2. private konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil, 3. private konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und ohne Gebührenanteil und 4. nichtkonzessionierte Veranstalter ohne Leistungsauftrag und ohne Gebührenanteil (lediglich Anmeldepflicht).
Klassische Service Public-Funktionen wie der Beitrag zur freien Meinungsbildung, die Vermittlung von Information, Bildung und Unterhaltung, die Berücksichtigung der Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung sowie der Förderung des einheimischen Kulturschaffens sind nun der SRG zugewiesen (Beck, 2005 S. 156). Nichtkonzessionierte Veranstalter müssen nur die obengenannten Mindestanforderungen wie Achtung der Menschenwürde oder sachgerechte journalistische Darstellung erfüllen.
Nach dem RTVG 2007 haben nur diejenigen privaten Veranstalter einen Leistungsauftrag, die privilegierte Zugänge zu den Sendenetzen (UKW) haben und/oder Gebührengelder bekommen. Im Gegensatz zum RTVG 1991 muss also nicht mehr jeder Anbieter zum Leistungsauftrag beitragen, sondern nur noch im Verhältnis zu seinen Rechten (Künzler, 2009, S. 196). Konzessionierte private Veranstalter sind nach Art. 4.3 RTVG verpflichtet, in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck zu bringen und jenen konkreten Leistungsauftrag zu erfüllen, der ihnen in der Konzession vorgeschrieben wird (Art. 41, 43). Dafür wurden nun mehr Gelder zur Verfügung gestellt. Öffentliche Leistungen werden so gezielter unterstützt. Inwieweit die Förderung auch zur gewünschten Nutzung und damit zur Erhaltung von Qualität in der öffentlichen Kommunikation führt, ist noch offen (siehe dazu auch den folgenden Abschnitt «Konzessionierung und medienökonomische Transaktionen»).
Am 1. April 2007 tritt das total revidierte RTVG in Kraft, am 4. September 2007 schreibt das BAKOM die 41 UKW-Radio- und die 13 Regionalfernsehkonzessionen aus. Alle konzessionierten Radio- bzw. Fernsehsender erhalten erstens privilegierten Zugang zum UKW- bzw. Kabelnetz, und zweitens erhalten 34 der 54 Sender Gebührengelder (alle 13 Fernsehender sowie 21 Radiosender). Die Gelder werden nach einem Schlüssel verteilt und sind in der Summe höher als bisher: Von den 4% der Einnahmen aus den Empfangsgebühren – d.h. 49,8 Millionen Franken –, die künftig den privaten Veranstaltern zustehen, gehen 31,4 Millionen Franken an die 13 regionalen TVVeranstalter. 21 Radios – 12 Stationen in Berg- oder Randregionen und 9 komplementäre, nicht gewinnorientierte Radioveranstalter – teilen sich die restlichen 18,4 Millionen Franken (vgl. BAKOM-Medienmitteilung vom 30. August 2007). Wer auf beides verzichtet, kann neu ohne Konzession senden und muss sich lediglich anmelden.
Konzessionierung und medienökonomische Transaktionen
Das BAKOM vergibt die Konzessionen in zwei Etappen: in einer ersten Etappe in jenen Gebieten mit nur einem Bewerber und in einer zweiten in Gebieten mit mehreren Bewerbern. In der zweiten Etappe schliesslich sind, wie beim TV, auch beim Radio zwei bisher konzessionierte Sender leer ausgegangen: Im Versorgungsgebiet Arc Lémanique Radio One FM (stattdessen ist der neue Sender Buzz FM berücksichtigt worden) und im Versorgungsgebiet Zürich-Glarus Radio Energy (hier wurde Radio 1 berücksichtigt). Bezüglich der Radios One FM und Energy heisst es in der zweiten Mitteilung: «Das stark auf Unterhaltung ausgerichtete Format von One FM enthält kaum Informationsleistungen, wie sie in der Ausschreibung gefordert wurden. Verdrängt wird One FM von Buzz FM. Diese Bewerberin unterbreitet ein innovatives Programmkonzept, das deutlich auf Informationssendungen fokussiert.»
Und: «Radio Energy und Radio 1 lagen im Ergebnis sehr nahe beisammen. Radio Energy übertraf Radio 1 beim Input, Radio 1 Radio Energy beim Output. Nicht zuletzt wegen der hohen journalistischen Glaubwürdigkeit der Bewerbung und der starken öffentlichen Unterstützung im Rahmen der Anhörung übertraf die Bewerbung von Radio 1 jene von Radio Energy. Selbst bei einer angenommenen Gleichwertigkeit der beiden Gesuche hätte das gesetzliche Ausscheidungskriterium, welches das unabhängigere Unternehmen bevorzugt, für Radio 1 und gegen das von der Ringier AG beherrschte Radio Energy gesprochen» (vgl. BAKOM-Medienmitteilungen vom 8. Juli 2008 und 31. Oktober 2008).
Entscheidungskriterien bei der Konzessionierung durch das BAKOM
«Die Auswertung der Konzessionsgesuche orientiert sich primär am Leistungsauftrag, so wie er in der Ausschreibung vorgegeben wurde. Um diesen Leistungsauftrag erfüllen zu können, muss der Veranstalter organisatorische Vorkehrungen zur Qualitätssicherung treffen, Medienschaffende beschäftigen, die nach professionellen Standards handeln, und entsprechende Arbeitsbedingungen anbieten. Solche Vorkehrungen sind Voraussetzung für die Produktion von Programmen im Sinne des Leistungsauftrags; sie werden unter dem Begriff ‹Input› zusammengefasst. Demzufolge standen bei der Analyse dieses Inputbereichs die Angaben zu den erwähnten Bereichen im Vordergrund. Beim Output, das heisst hinsichtlich der in Aussicht gestellten journalistischen Leistungen, wurden namentlich die Ausführungen in den Bewerbungen zu den in der Ausschreibung geforderten Informationsangeboten geprüft. Besondere Bedeutung hatte dabei die Beschreibung der Informationsleistungen vor dem Hintergrund des regionalen Service Public sowie des Vielfaltsgebots. Bei der Auswertung wurden die Bereiche Input und Output gleich gewichtet.» (aus: BAKOM-Medienmitteilung vom 31. Oktober 2008)
Im Nachgang zu dieser Neukonzessionierung im Jahr 2008 sind verschiedene Beschwerden beim BAKOM eingegangen. So bleibt die Konzession von Radio Grischa vorerst provisorisch, weil eine Beschwerde von Radio Südost gutgeheissen worden ist und die Konzession neu beurteilt werden muss (vgl. BAKOM-Medienmitteilung vom 29. Januar 2010).
Des Weiteren haben sich durch die Konzessionierung medienökonomische Transaktionen ergeben: Die Radios One FM und Energy Zürich erhielten beide nachträglich Konzessionen in Form von Konzessionsübertragungen. One FM erhielt die Konzession von Buzz FM und Energy Zürich jene von RMC Züri (vgl. BAKOM-Medienmitteilungen vom 30. April 2009 bzw. vom 15. Januar 2010). Darüber hinaus übernahmen die «Medien für Erwachsene AG» (MFE) die Mehrheit an Radio Basel 1 (vgl. BAKOM-Medienmitteilung 23. Juli 2009). Die MFE war bei der Konzessionsvergabe mit dem Projekt Radio RBB ursprünglich gegen Radio Basel 1 (und Radio Basilisk) unterlegen.
Diese Form der Konzessionsübertragung durch Geldzahlung bzw. durch Übernahme ist kritisiert worden, da sie die Konzessionspraxis des BAKOM unterhöhle (Stadler, 2009). Allerdings müssen die neuen Konzessionsinhaber die Anforderungen der erteilten Konzession erfüllen (Ramsauer, 2009, S. 16).
Werbeeinnahmen und ökonomische Ressourcen
Der Radiowerbemarkt in der Schweiz ist klein und hat sich seit 2001 noch weiter reduziert; die Schweiz gilt als nicht besonders «radiofreundlich» (Meili, 2005, S. 130). Von 2008 bis 2009 konnte der Radiowerbemarkt erstmals wieder leicht zulegen, und es wurden mit Radiowerbung (inkl. Sponsoring) 135 Millionen Franken umgesetzt. Dies macht allerdings gerade einmal 2.6% des Gesamtwerbemarkts der Schweiz aus (Zahlen: Stiftung Werbestatistik Schweiz). Das ist auch im internationalen Vergleich eine tiefe Zahl.
So ist es nicht überraschend, dass es nur wenigen privaten Radiostationen in der Schweiz gelingt, Gewinne zu erwirtschaften. Viele Sender sind auf Quersubventionierungen durch ihre Medienunternehmen oder Gebührengelder angewiesen.
Die werbewirtschaftliche Zukunft der Radiosender sieht ebenfalls nicht gut aus. Nach einer Studie der Publicom AG, die einen Ausblick auf den Werbemarkt 2015 vornimmt, ist mit einem weiteren Rückgang der Werbung beim Radio zu rechnen (Grossenbacher, 2010). Es ist daher zu erwarten, dass es für die privaten Radiostationen noch schwerer wird, Gewinne zu erwirtschaften, geschweige denn die ohnehin schon ressourcenschwachen Redaktionsstrukturen für ein gehaltvolles Programm auszubauen.
Wichtige Ereignisse 2009/2010:
-
Radio Energy übernimmt die Konzession von RMC Züri.
-
One FM übernimmt die Konzession von Buzz FM.
- Die MFE übernehmen die Mehrheit und damit die Konzession von Radio Basel 1.
- Die SRG schliesst das Geschäftsjahr 2009 erneut mit Defizit ab.
Radioverbreitung und -nutzung
Nach einer deutlichen Zunahme der Radionutzung von 1975 bis 2000 – vor allem auch durch die Einführung der privaten Lokalradios seit Mitte der 1980er Jahre – ist die tägliche Nutzungsdauer des Radios in den letzten Jahren leicht gesunken, hat sich aber seit 2007 wieder erholt. Das Radio wird von älteren Bevölkerungsschichten deutlich länger genutzt als von den jüngeren. In der Altersgruppe ab 60 Jahren wird durchschnittlich doppelt so lange Radio gehört wie in der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen (Quelle: BfS). Allerdings ist hier auf ein Messproblem hinzuweisen: Diese Daten sind insofern kritisch zu betrachten, als ein bestimmter Teil der Radionutzung, vor allem bei jungen Leuten, heute über Streamings im Internet läuft. Immerhin geben bei der jungen Alterskohorte (15–24 Jahre) bereits 5.6% an, Radio täglich über Internetstreams zu nutzen (Quelle: Mediapulse). Diese Nutzung wird bei den veröffentlichten Zahlen nicht genau erfasst. Es gibt aber Hinweise, z.B. die starke Nutzung von drs.ch, dass das Radio verstärkt online gehört wird.
Bezüglich der generellen Nutzung weisen die Programme der öffentlichen Sender den grössten Zuspruch auf. Ihre Nutzung ist in den letzten Jahren relativ gesehen sogar gestiegen. In der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz werden in zwei Dritteln der Hörerzeit Programme der SRG gehört, in der italienischsprachigen Schweiz sind es sogar über 80%. In dieser Gruppe sind die jeweils ersten Programme die stärksten Sender, wobei DRS1 mit einer täglichen Reichweite von 66% überragt (Rete Uno/RSI: 57%, La 1ère/RSR: 37%).
Ausländische Radioprogramme werden am häufigsten in der französischsprachigen Schweiz genutzt, spielen aber im Gegensatz zum TV-Bereich (vgl. Kapitel IV.1) nur eine untergeordnete Rolle. 2009 vereinigen die SRG-Programme in der Deutschschweiz 66% des Radiokonsums auf sich. In der französischsprachigen Schweiz erreichen die SRG-Programme ebenfalls bei steigender Tendenz einen Marktanteil von 67% und in der italienischsprachigen Schweiz sind es sogar 84% (Zahlen 2009, Quelle: Mediapulse-Bericht 2009). Die Privatradios haben einen Anteil von knapp 29% in der deutschsprachigen Schweiz, 22% in der französischsprachigen und lediglich 8% in der italienischsprachigen Schweiz. Die restlichen Anteile zwischen gut 5% (deutschsprachige Schweiz) und gut 10% (französischsprachige Schweiz) entfallen auf ausländische Radiostationen.
Zwar haben alle Radiosender vor allem beim jungen Publikum (15–29 Jahre) eine sinkende Nutzung zu verzeichnen, allerdings sind hier die privaten Anbieter und die Auslandradios stärker betroffen, d.h., dass der Marktanteil der SRG-Programme in diesem Alterssegment gestiegen ist. Insgesamt bewegt sich das Altersprofil bei den Öffentlichen eher im älteren Segment, während das private Radio im Segment der 25- bis 59-Jährigen eine höhere Reichweite hat.
Das Radio wird in der Deutschschweiz bei der Bevölkerung ab 15 Jahren etwas häufiger genutzt als in den anderen beiden Sprachregionen. Im europäischen Vergleich bewegt sich die Schweiz bezüglich der Häufigkeit der Radionutzung im Mittelfeld.
In Bezug auf die Nutzungsmotive stellte die UNIVOX-Befragungsstudie 2009 fest, dass das Lokalradio seit 2000 immer stärker auch als Informationsmedium gesehen wird. 34% der Befragten gaben an, das Lokalradio in erster oder zweiter Linie zu nutzen, um sich zu informieren (Bonfadelli, 2010, S. 8). Dieses Ergebnis lässt sich insofern vertiefen, als die Studie zum Schluss kommt, dass die Themenpräferenzen der Hörer sich vor allem auf Gesundheit und lokales/regionales Geschehen beziehen: Letzteres decken vor allem die Lokalradios ab. Das Lokalradio wird laut dieser Studie noch mehr als Informationsmedium genutzt als die öffentlichen Sender (nur 13%). Es liegt damit in der Präferenz der Hörer nach den Zeitungen und dem öffentlichem Fernsehen auf Platz 3 der Informationsmedien noch vor den Onlinemedien, den ausländischen Fernsehsendern und den öffentlichen Radiosendern. Ganz zum Schluss kommen die privaten schweizerischen TV-Sender (Bonfadelli, 2010, S. 9).
Radioveranstalter, Informationsangebot und Hauptinformationssendungen
In der Schweiz gibt es 2009 insgesamt 18 öffentliche und 84 private Radioprogramme. Die öffentlichen Programme von SRG SSR idée suisse teilen sich in 14 Voll- und 4 Spartenkanäle (z.B. DRS Virus) auf. Die privaten Anbieter setzen sich aus 45 konzessionierten lokalen Veranstaltern, 4 konzessionierten sprachregionalen und 35 lediglich angemeldeten Anbietern zusammen. Die Privatradios sind überwiegend so genannte Formatradios, d.h. sie richten sich an ein bestimmtes Zielpublikum. Fast immer ist dies die jüngere, werberelevante Zielgruppe bis 49 Jahre. Aber auch die öffentlichen Sender haben auf den Erfolg der privaten Radios reagiert und beispielsweise den Jugendsender DRS Virus geschaffen, der sich an ein junges Zielpublikum richtet.
Für die Untersuchung der publizistischen Versorgung – wie auch für die darauf abstellende Qualitätsvalidierung der Informationssendungen (vgl. Kapitel III.2) in diesem Radiokapitel – interessieren weder Spartenkanäle (z.B. Radio Swiss Pop) noch das Gesamtprogramm (inklusive Unterhaltung) der Vollkanäle (z.B. von DRS1). Das Informationsangebot der Radioanbieter hingegen ist hierfür relevant. Um eine Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlich strukturierten Gattungen Radio und Fernsehen einerseits und Presse sowie Online andererseits zu erleichtern, stehen Informationssendungen im Zentrum, die einen vielfältigen Informations- bzw. Nachrichtenjournalismus betreiben. Diese Informationsformate mit einem gesellschaftspolitischen Fokus werden den Pressetiteln bzw. Newssites gegenübergestellt.
Für die folgende Darstellung der publizistischen Versorgung der Schweiz durch schweizerische Radioveranstalter werden neben den Hauptinformationssendungen auch alle diejenigen Informationssendungen berücksichtigt, deren Nutzungsquote mindestens 0.5% der jeweiligen sprachregionalen Bevölkerung über 15 Jahren beträgt und die einen vielfältigen Informationsjournalismus betreiben – also keine Sendungen, die sich ausschliesslich etwa mit Wirtschaft, Kultur, Sport oder Human Interest beschäftigen. Diese Informationsformate werden der Topografie des Informationsjournalismus im Radio zugrunde gelegt.
Untersuchte Informationsformate
Für die Darstellung der publizistischen Versorgung werden alle Hauptinformationssendungen der Radioveranstalter und alle weiteren Informationssendungen berücksichtigt, deren Nutzungsquote mindestens 0.5% der jeweiligen sprachregionalen Bevölkerung über 15 Jahren beträgt und die einen vielfältigen Informations- bzw. Nachrichtenjournalismus praktizieren. Dieses Grundsample umfasst alle Radiosendungen, die als Informationsformate mit gesellschaftspolitischem Fokus bezeichnet werden.
Für die vergleichende Informationsangebotsanalytik werden hingegen neben den ausgewählten Hauptinformationssendungen alle Informationssendungen (der Formate Nachrichten, Magazin und Forum) der jeweiligen öffentlichen und privaten Programmanbieter berücksichtigt, egal ob sie sich jeweils spezifisch auf Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport oder Human Interest konzentrieren oder in Form von News (gemischte Inhalte) alles zusammen behandeln. Denn das Gesamtinformationsangebot ergibt sich beim Rundfunk nicht wie bei Presse und Online aus dem einzelnen Medientitel und seiner Strukturierung in Ressorts, sondern aus allen Informationsformaten eines Programmanbieters.
Für die Aufmacheranalytik bei Radio und Fernsehen, die der Frontseitenanalytik bei Presse und Online entspricht, werden dann nur noch die Hauptinformationssendungen der jeweiligen öffentlichen und privaten Programmveranstalter untersucht.
Topografie der schweizerischen Radiolandschaft
Durch die jüngst angepasste und eingeführte Gesetzgebung, die unsicheren Aussichten bezüglich Werbemittel und das Defizit der SRG steht die Radiolandschaft unter Veränderungsdruck. Darüber hinaus sinken die Nutzungswerte und damit die Abdeckungsquoten bei den Informationsformaten deutlich. So ist bei den bedeutendsten Informationsformaten mit gesellschaftspolitischem Fokus und einer Nutzungsquote von mindestens 0.5% der sprachregionalen Bevölkerung über 15 Jahren die Abdeckungsquote bei Nachrichten, Magazinen wie Foren gesunken (vgl. Darstellung III.1.1). Am signifikantesten ist der Rückgang im Bereich der Nachrichten und der Magazine (Abdeckungsquote um jeweils mehr als 10% gesunken). Von diesem Rückgang sind vor allem die Informationsformate der öffentlichen Sender betroffen, die hinsichtlich der Qualität der Informationsvermittlung von besonderer Bedeutung sind (vgl. Kapitel III.2). Die Nutzerzahl z.B. von Echo der Zeit (DRS1) verringerte sich von 635 500 auf 382 900, diejenige von Rendez-vous (DRS1) von 822 700 auf 619 400 und diejenige von Le 12:30 (La 1ère) von 154 000 auf 139 600.
Grundsample der Topografie der schweizerischen Radiolandschaft
Das Grundsample umfasst in den Untersuchungsjahren 2001, 2005 und 2009 mit geringen Veränderungen 39 verschiedene Radiotitel; hinsichtlich der Sprachregionen 21 deutsch-, 12 französisch- und 6 italienischsprachige Titel sowie bezüglich der Informationsformate 20 Nachrichtensendungen, 13 Magazine und 6 Forumssendungen.
Die geringe Abdeckungsquote der Nachrichtensendungen in der Darstellung ist damit zu erklären, dass nur diejenige Nachrichtensendung eines Anbieters erfasst wurde, die die höchste Einschaltquote aufweist, was in der Regel um 12.00 Uhr mittags der Fall ist. Repetitive Sendungen oder die Verbreitung der gleichen Sendung auf verschiedenen Kanälen wurden nicht erfasst. Ein Grossteil der Nachrichtensendungen (17 im Jahr 2009) stammt von Privatradios, die deutlich tiefere Nutzungszahlen haben als die öffentlichen Sendeformate.
Trotz dieses Rückgangs bleiben die vertiefenden Formate (Magazine, Forumssendungen) eine Domäne der öffentlichen Sender. Bei den Magazinen blieb die Zahl der gemessenen Titel von 2001 bis 2009 mit 13 bzw. 12 Sendungen fast konstant, bei den Forumssendungen blieb die Anzahl mit 6 ebenfalls konstant. Von den 12 Magazinen sind 9 öffentlicher und nur 3 privater Provenienz. Noch deutlicher ist das Bild bei den Forumssendungen: Alle 6 eruierten Titel stammen von den öffentlichen Anbietern. Dies zeigt, dass vertiefende Formate, die einen besonderen Beitrag zur gesellschaftlichen Meinungsbildung liefern, bei den öffentlichen Radiosendern verankert sind. Dieser Befund akzentuiert sich weiter durch die unterschiedliche «Füllung» der Magazine. Die privaten Anbieter haben hierin ein anderes Verständnis als die öffentlichen: Bei Ersteren ist ein Magazin überwiegend durch Musik und Werbeunterbrechungen gekennzeichnet, die Wortbeiträge umfassen nur rund ein Drittel der Sendezeit. Bei den öffentlichen Sendern hingegen werden Magazine (wie auch Forumssendungen) fast ausschliesslich komplett mit Wortbeiträgen bestritten.
In sprachregionaler Hinsicht sind die öffentlichen Informationssendungen in der italienischsprachigen Schweiz weit überproportional stark. Mit insgesamt sechs Sendungen, die alle Informationsformate abdecken, hat die italienischsprachige Schweiz einen Anteil von knapp 16% der eruierten Radiotitel, obwohl in der italienischsprachigen Schweiz nur 4% der Schweizer Bevölkerung leben. Auch die französischsprachige Schweiz ist mit 31% der Informationssendungen von öffentlichen Anbietern, deren Nutzungsquote mindestens 0.5% der sprachregionalen Bevölkerung über 15 Jahren beträgt, übervertreten (Bevölkerungsanteil 24%). In der deutschsprachigen Schweiz sind die öffentlichen Informationssendungen mit 53% gemessen an der Bevölkerungsgrösse untervertreten (Bevölkerungsanteil 72%).
Validitätsproblem der Radiodaten
Bei der Recherche für die Darstellung der publizistischen Versorgung stellte sich heraus, dass die Programmdokumentationen bei den privaten Sendern nicht vorhanden bzw. sehr schlecht sind. Weder konnten entsprechende Programmzeitschriften für die Jahre 2001 und 2005 gefunden werden, die die Programminhalte der Radiosender exakt wiedergeben, noch brachte hier eine Anfrage an alle relevanten Sender Erfolg. Trotz zweimaligen Nachfassens war die Rücklaufquote mit 9% sehr gering. Bei den Antworten zeigte sich, dass viele Anbieter selbst keine Programmdokumentierung haben. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Sendungen mit politischem Fokus, die 2001 oder 2005 bei Privatsendern existierten, in Einzelfällen nicht erfasst wurden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hierfür eher gering ist. Darstellung III.1.1 beinhaltet also ein Messproblem, weil für die Jahre 2001 und 2005 nicht sichergestellt werden kann, ob alle programmlichen Veränderungen adäquat erfasst wurden.
Radioredaktionen: «Wort ist teuer»
Die Redaktionen der privaten Radiosender sind personell schlecht ausgestattet. Eine stichprobenartige Erhebung in der Deutschschweiz ergab, dass die Redaktionen mit lediglich 10 und maximal 31 Stellen inklusive Technik besetzt sind (Technik und IT machen etwa 10–20% des redaktionellen Personals aus). Während Radio 24 über 31 Stellen verfügt, produziert Radio DRS mit 720 redaktionellen Stellen inklusive Technik sechs Programme (Quelle: «Schweizer Journalist», Juni 2009, S. 24). Die niedrige Ressourcenausstattung der privaten Anbieter prägt den journalistischen Output. Die Redaktionen der Privatradios können nur sehr eingeschränkt recherchieren und müssen sich hauptsächlich auf das Aufbereiten von Agenturmeldungen beschränken.
Ein Chefredaktor eines vergleichbaren Privatradios in Deutschland meint zur redaktionellen Leistung seines Senders lakonisch: «Wort ist teuer» und verzichtete deshalb ganz auf eine Newsredaktion (Meili, 2005, S. 123). Wenn überhaupt in redaktionelle Gefässe von privaten Radiosendern investiert wird, erfolgt eine Konzentration dieser Mittel auf die hörerstärksten Programmzeiten (morgens zwischen 8.00 und 9.00 Uhr, mittags zwischen 12.00 und 13.00 Uhr und abends zwischen 17.00 und 18.00 Uhr). Allerdings verzichten die Redakteure auch zu diesen Zeiten auf Beiträge, die länger als drei Minuten sind, da «zu viele oder zu lange Wortbeiträge bei den Hörern erfahrungsgemäss einen Zappreflex auslösen» (Meili, 2005, S. 124). Daher konzentrieren sich die privaten Radiostationen auf kurze Informationsvermittlungen, die eine vertiefende, kontextualisierende Berichterstattung nicht erlauben.
Fazit
Die Deregulierung des Rundfunks durch die Dualisierung 1983 und nochmals verstärkt durch die Neufassung des RTVG im Jahr 2007 hat keinen relevanten Informationsjournalismus bei den privaten Anbietern hervorgebracht. Gerade im Bereich der vertiefenden Informationsformate sind die öffentlichen Angebote zu denen des privaten Sektors konkurrenzlos und für eine profunde Vermittlung von gesellschaftspolitischen Informationen bzw. Diskussionen über gesellschaftspolitische Themen unverzichtbar. Die privaten Sender können nur einen marginalen Beitrag zum Informationsjournalismus leisten. Im Zeitvergleich haben die Privatsender teilweise sogar in ihrer Domäne, den Lokal- und Regionalnachrichten, an Qualität eingebüsst. Unter dem ökonomischen Druck, dem die Privatradios ausgesetzt sind, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie ihr Informationsangebot ausbauen. Der Service Public obliegt somit weiterhin fast ausschliesslich dem öffentlichen Rundfunk, der allerdings aufgrund sinkender Nutzungszahlen seiner Informationsformate und durch die neuen Formate Online und Gratis vor erhöhte Herausforderungen gestellt ist.
Weiterführende Literatur
Beck, Daniel, 2005: Marktgerechter Service Public? Rundfunkregulierung in der Schweiz und die Vorgaben einer europäischen Wettbewerbspolitik, in: Das schweizerische Mediensystem im Wandel, hg. von Künzler, Matthias, Bern/Stuttgart/Wien, S. 149–164.
Bonfadelli, Heinz, 2005: 22 Jahre Lokalradios in der Schweiz: Ein Rückblick, in: Das schweizerische Mediensystem im Wandel, hg. von Künzler, Matthias, Bern/Stuttgart/Wien, S. 101–116.
Bonfadelli, Heinz, 2010: UNIVOX-Bericht «Kommunikation und Medien» 2009 im Auftrag des gfs-zürich, Zürich.
Custer, Ueli, SRG immer stärker, MediaTrend Journal, 2009, Nr. 2, S. 25–30.
Grossenbacher, René, Lokalradios in der Schweiz – ein Modell hat sich überlebt, Media Perspektiven, 1998, Nr. 5, S. 259–266.
Hasebrink, Uwe/Herzog, Anja, 2009: Mediennutzung im internationalen Vergleich, in: Internationales Handbuch Medien, hg. vom Hans-Bredow-Institut, Baden-Baden, S. 131–154.
Künzler, Matthias, 2009: Die Liberalisierung von Radio und Fernsehen. Leitbilder der Rundfunkregulierung im Ländervergleich, Konstanz.
Mäusli, Theo (Hg.), 1996: Sozialgeschichte des Radios, Zürich.
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Neumann-Braun, Klaus, 1993: Rundfunkunterhaltung, Tübingen.
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Schanne, Michael/Diggelmann, Andreas/Luchsinger, Kaspar, 1989: Die Lokalradioprogramme: Befunde aus den Programm- und Sendungsanalysen zu den lokalen Rundfunkversuchen in der Schweiz 1983–1988. Teilstudie 2 zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe RVO-Begleitforschung am Seminar für Publizistikwissenschaft der Universität Zürich, Zürich.
Schanne, Michael, 1987: Lokaler Hörfunk. Erfahrungen aus der Schweiz, in: Medienpolitik, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz, S. 132–144.
Stadler, Rainer, Ringier rettet Energy mit Geld, Neue Zürcher Zeitung, 7. November 2009.
Vorträge/Interviews:
Grossenbacher, René, Werbetrends 2010, Vortrag am 21. April 2010 am IPMZ/Universität Zürich.
Ramsauer, Matthias, «Besseres Gesuch gewinnt.» Interview mit BAKOM-Vizedirektor Matthias Ramsauer, Edito, 2009, Nr. 5, S. 16–17.